Um auf die sich immer wieder ändernde Situation mit dem Corona Virus besser und schneller reagieren zu können, wurde in der Pfarre ein Krisenstab eingerichtet. Dieser hat die Aufgabe zu schauen, wie die jeweils gültigen Verordnungen und Gesetze bei uns umgesetzt werden können.
In der Sitzung am 24. Oktober kam man zum Schluss, dass sich bei den Gottesdiensten keine Änderungen ergeben. Der Mund- und Nasenschutz ist in der Kirche verpflichtend, ein Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist einzuhalten.
Im Pfarrcafe gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Gastronomie, ab Sonntag müssen sich Besucher registrieren.
Bei sämtlichen Veranstaltungen im Pfarrheim ist ein Mund- Nasenschutz zu tragen.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als sechs Personen sind besondere Vorschriften zu beachten: zugewiesene Sitzplätze, ein Covid-19-Beauftragter, ein Covid-19 Präventionskonzept und die Veranstaltung muss bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Der geplante Adventmarkt kann durchgeführt werden, es sind aber besondere Vorschriften zu beachten.
Covid-19 Vorschriften, die das Leben in unserer Pfarre betreffen, finden Sie hier: Covid-19 Gesetzte
Text und Fotos: Pepp Hiegelsberger