„Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und in Fragen des pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer entscheidet“ (Statut für den Pfarrgemeinerat in der Diözese Linz, Artikel 1)
Er repräsentiert die Pfarrgemeinde, arbeitet bei der Umsetzung pfarrlicher Aufgaben mit, sorgt für Information der Pfarrgemeinde, nimmt Anliegen der Pfarrangehörigen wahr und vertritt sie in der Öffentlichkeit und er vertritt die Pfarrgemeinde nach außen.
Der Pfarrgemeinderat besteht aus gewählten, amtlichen und entsandten, sowie kooptierten Mitgliedern. Die Wahl zum Pfarrgemeinderat findet alle 5 Jahre statt, zuletzt am 20. März 2022.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich. Gäste sind willkommen.
Aus den Sitzungen des Pfarrgemeinderates
Unser Pfarrgemeinderat | ||||
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